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31. März 2015

Werbung mit Medikamentenempfehlung durch Apothekerverband ist unlauter

EIn Apotheker empfiehlt einer Frau ein Medikament
Urteil des OLG Frankfurt vom 12.02.2015, Az.: 6 U 184/14

Die Werbung eines Pharmaunternehmens mit dem Slogan „Medikament des Jahres 2014 – gewählt vom Bundesverband Deutscher Apotheker“ ist unlauter, weil die Werbeaussage eine Empfehlung einer im Gesundheitswesen tätigen Person enthält, die zum Arzneimittelverbrauch anregt. Der angesprochene Endverbraucher geht davon aus, dass es sich bei dem Medikament um das am häufigsten empfohlene Mittel handelt, es ist jedoch hier nur das umsatzstärkste Arzneimittel gemeint.

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