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04. September 2015

Mehrere AGB-Klauseln in Apple’s Garantiebestimmungen unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des LG Berlin vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12

Eine Vielzahl von Garantiebestimmungen des Elektronikkonzerns Apple sind nicht mit deutschem Recht vereinbar und daher unwirksam. Betroffen sind insgesamt 16 Klauseln der Garantie-Zusatzleistung „AppleCare Protection Plan“ sowie der einjährigen Hardwaregarantie des Herstellers. So sind Bestimmungen unzulässig, wonach die hauseigene Garantie anstelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers rückt, da eine Produktgarantie nach dem Sinn und Zweck gerade neben die gesetzlichen Ansprüche treten soll. Auch seien aus Verbrauchersicht mehrere Klauseln zu schwammig und unverständlich verfasst, was einen Verstoß gegen das Transparenzgebot darstellt.

Die beanstandeten Klauseln wurden von Apple mittlerweile überarbeitet.

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