Inhalte mit dem Schlagwort „Arbeit & Steuern“

20. Februar 2013

Nicht fachgerechtes Nachbessern eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt

Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11 Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
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22. Oktober 2012

Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook

Pressemitteilung des LAG Hamm vom 10.10.2012, Az.: 3 Sa 644/12 Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wird sie ausgesprochen, weil ein Auszubildender seinen Arbeitgeber bei Facebook als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Die Beleidigungen waren vorliegend einer Vielzahl von Menschen zugänglich. Darüber hinaus konnte sich der Azubi nicht auf Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses berufen, da er bereits 26 Jahre alt war.
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30. April 2012

Keine Zusatzgebühr für Pfändungsschutzkonto

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11 Wird ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Da die Bank mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sie für diese Leistung keine Zusatzgebühren verlangen.  Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligen die Kunden unangemessen und sind damit nichtig.
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15. März 2012

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

Pressemitteilung des BGH vom 14.03.2012, Az.: VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11 Ein Kunde kann sich dann nicht auf die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung berufen, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigenden Jahresabrechnung, widersprochen hat. Dies ergibt sich aus der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB.
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