Inhalte mit dem Schlagwort „Arbeitgeber“

22. August 2012

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen

Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11

Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.

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08. Februar 2011

Satireseite mit Bezug zum Arbeitgeber kein Kündigungsgrund

Urteil des LAG München vom 26.08.2010, Az.: 4 Sa 227/10

Erstellt ein Arbeitnehmer eine Satireseite, die sich in wesentlichen Bereichen an dem früheren Internetauftritt seines Arbeitgebers orientiert und deren Ursprung allein von Insidern identifiziert werden kann, ist eine außerordentliche Kündigung rechtsunwirksam. Selbst bei bemerkenswerter Dreistigkeit, mangelnder Gestaltungsphantasie und fehlender Sensibilität für potentielle Diffamierungsrisiken bei der Erstellung ist die Satire grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zwar können Insider die beschriebenen, angeblich herrschenden Zustände als einen Angriff auf den Arbeitgeber deuten. Es fehlt hier aber an einer tatsächlichen Auswirkung. Zudem sollte der Arbeitgeber nicht zielgerichtet getroffen oder angegriffen werden, sondern nur dessen Auftritt dreist "abgekupfert" als Folie für die satirische Umsetzung verwendet werden.
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30. Juli 2010

Datenschutzbehörde behandelt Mitteilung eines Arbeitnehmers vertraulich

Urteil des VG Bremen vom 30.03.2010, Az.: 2 K 548/09

Ein Arbeitgeber hat kein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht bei der Datenschutzbehörde, um den Namen eines Arbeitnehmers in Erfahrung zu bringen, der sich mit einer sachlich und nicht strafrechtlich relevanten Information an die Behörde gewendet hat. Gegenteiliges kann nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer strafbare Beleidigungen, üble Nachreden, falsche Anschuldigung getätigt oder Betriebsgeheimnisse weitergeleitet hat.
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25. Januar 2010

Internet für den Betriebsrat im Betrieb

Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008, Az.: 17 TaBV 607/08

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Bereich der Kommunikationsmittel einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen. Das Internet ist eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle, die im Rahmen der Betriebsratstätigkeit für eine aktuelle und entwicklungsorientierte Arbeit erforderlich ist. Im vorliegenden Fall entstehen dem Arbeitgeber auch keine weiteren Kosten, da der Personalcomputer des Betriebsrats für das Internet, das bereits die Geschäftsführung nutzt, nur freigeschaltet werden müsste.
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03. April 2007

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der e-tail GmbH

Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007, Az.: 7 0 20/07 Wir haben für unseren Mandanten gegen die e-tail GmbH vor dem LG Paderborn eine Zurückweisung des Antrags der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. ...
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16. September 2006

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Konrad-Adenauer-Allee 55 86150 Augsburg Telefon: 0821 / 420 79 50 Fax: 0821 / 420 795 95
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25. Juni 2005

Tele Hansa GmbH Stand Juni 2005

Da uns vermehrt Anfragen nach dem Verfahrensstand in unserer Sache gegen die Firma Tele Hansa GmbH erreichen, fassen wir den neuesten Sachverhalt kurz zusammen: Das AG Augsburg hat sich als örtlich unzuständig erklärt. Wir müssen daher erneut Klage einreichen. Wir haben jedoch von der Staatsanwaltschaft Hamburg Informationen über laufende Ermittlungen erhalten. Deren Ausgang abzuwarten erscheint uns sinnvoll im Hinblick auf unsere Klage. Von einer Einsicht in die Ermittlungsakten gegen die Tele Hansa GmbH hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeraten, da diese mittlerweile mehrere Umzugskartons umfassen. Den Geschädigten raten wir zunächst schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Tele Hansa GmbH zu stellen: Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg
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11. Februar 2005

Problemkreis der privaten Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers

Urteil des LAG Köln vom 11.02.2005, Az.: 4 Sa 1018/04 Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidirg ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigter Weise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.
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02. Dezember 2004

Aktuelles zu Tele Hansa, Stand November 2004

Fast täglich erreichen uns Anfragen aus ganz Deutschland bezüglich unseres laufenden Verfahrens gegen die Tele Hansa GmbH. Das Verfahren ist bereits anhängig, jedoch hat die Anwaltskanzlei der Gegenseite zunächst einen unterbevollmächtigten Anwalt in München bestellt. Daher trat eine zeitliche Verzögerung ein. Wir haben zur Klageerwiderung der Gegenseite bereits im Juli Stellung bezogen. Seitdem ergab sich nichts Neues in dieser Angelegenheit. Die von uns juristisch betreute Seite www.dialerschutz.de meldete ihn ihrem Newsletter vom 26.11.2004, dass bei der Tele Hansa GmbH sowie der mit ihr zusammenhängenden Media Work am 25.11.2004 eine Razzia durch das Hamburger Landeskriminalamt durchgeführt wurde. Dort waren in letzter Zeit 207 Strafanzeigen gegen die beiden Firmen eingangen. Es wurden drei Server sichergestellt, deren Auswertung noch auf sich warten lässt. (Quelle:www.dialerschutz.de)
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