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09. Dezember 2021 Top-Urteil

Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall

Mann mit Bürounterlagen liegt an Treppe weil runtergefallen
Pressemitteilung Nr. 37/2021 des BSG zum Urteil vom 08.12.2021, Az.: B 2 U 4/21 R

Dass ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sein kann, entschied das Bundessozialgericht. Der klagende Mann stürzte auf der Treppe zwischen Bett und dem eine Etage tiefer gelegenen Büro. Dort begann er unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung jedoch ab. Während das Sozialgericht Aachen den Sturz als Arbeitsunfall ansah, nahm die Berufungsinstanz lediglich eine unversicherte Vorbereitungshandlung an. Das BSG bestätigte jetzt die Entscheidung der ersten Instanz: der Weg zum Schreibtisch diene der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Betriebsweg versichert.

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