Inhalte mit dem Schlagwort „Aromastoff“

08. September 2017

Keine Altersverifikation bei nikotinfreien Aromastoffen

Mann raucht eine elektronische Zigarette
Urteil des OLG Hamm vom 07.03.2017, Az.: 4 U 162/16

Wer im Online-Handel nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten anbietet und vertreibt, unterliegt nicht der Verkaufsbeschränkung gem. § 10 Abs. 3, 4 Jugendschutzgesetz. Bereits dem Wortlaut nach sind lediglich nikotinhaltige Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, Shishas oder deren Behältnisse erfasst. Behältnisse für Aromastoffe fallen nicht darunter. Auch unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sind allenfalls E-Liquids, d.h. Behältnisse mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten vom Wortlaut erfasst. Aromastoffe dürfen daher ohne Altersverifikation verkauft werden.

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16. Januar 2014

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Pressemitteilung Nr. 01/14 des LG München vom 13.01.2014, Az.: 9 O 25477/13

Stiftung Warentest darf der Schokolade "Voll-Nuss" von Ritter Sport aktuell nicht mehr die Note „mangelhaft“ erteilen und behaupten, dieser Schokolade sei der chemisch hergestellte Aromastoff Piperonal beigefügt. Damit hat der bekannte Süßwarenhersteller den bisher vor dem LG München I geführten „Schokoladenstreit“ gewonnen. Das Testinstitut darf künftig nicht mehr behaupten, das Zutatenverzeichnis der Nussschokolade sei unter Verwendung der Deklaration „natürliches Aroma“ irreführend.

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