Inhalte mit dem Schlagwort „Art. 15 DSGVO“

07. Juli 2023

Weitreichender Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.12.2018, Az.: 17 Sa 11/18

Der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO bezieht sich auch auf solche Daten, die in einem Betriebsinternen Hinweisgebersystem gespeichert werden. Ein solches Hinweissystem wurde von der Beklagten, einem Automobilhersteller, dazu genutzt Compliance Checks durchzuführen. Problematisch war in diesem Verfahren, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gemäß Art. 23 DSGVO i.V.m. § 34 Abs. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BDSG nicht besteht, wenn durch die Auskunft Informationen veröffentlicht werden, die aufgrund von berechtigten Interessen von Dritten geheim bleiben müssen. Aufgrund dessen verweigerte der Automobilhersteller den Auskunftsanspruch und argumentierte, dass er Personen schützen müsse, die Informationen an das betriebsinterne Hinweisgebersystem lieferten. Dem stimmte das Gericht zwar grundsätzlich zu, allerdings hätte in diesem Fall genauer dargelegt werden müssen, an welchen konkreten Informationen ein Geheimhaltungsinteresse bestehe, weshalb der Kläger einen Auskunftsanspruch hat.

Weiterlesen
17. Mai 2021

Erstreckt sich der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers auf die gesamte E-Mail-Kommunikation?

Email Symbol hinter Gittern
Pressemitteilung zum Urteil des BAG vom 27.04.2021, Az.: 2 AZR 342/20

Möchte ein ehemaliger Beschäftigter eine Kopie der gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm und über ihn erhalten, so muss er konkretisieren, auf welche E-Mails er sich genau bezieht. Der Antrag ist ansonsten zu unbestimmt. Vom Gericht offengelassen wurde die Frage, ob generell das Recht auf Überlassung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfasst.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a