Erschöpfung bei Verkauf unter Incoterm-Klausel CIP
Markenrechtliche Vertriebsrechte werden durch ein willentliches In-Verkehr-Bringen innerhalb der EU bzw. des EWR erschöpft, welches es dem Inhaber der Marke erlaubt, den wirtschaftlichen Wert seiner Marke zu realisieren. Dies erfolgt gemäß der Rechtsprechung des BGH dadurch, dass die Verfügungsgewalt willentlich auf einen Dritten übertragen wird. Bei einem Versendungskauf kommt es darauf an, wo der Verkäufer seine (kauf)vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Bei Einbeziehung der Incoterm Klausel CIP ist das regelmäßig das Versandland. Liegt dieses innerhalb EU/EWR, tritt grundsätzlich Erschöpfung ein, unabhängig vom Zielland.