LG Saarbrücken – Haftung des Domain-Registrars für Urheberrechtsverletzungen
Als Domain-Registrar werden Unternehmen bezeichnet, welche für die Registrierung von Internet-Domains unter bestimmten Top-Level-Domains akkreditiert sind und diese Registrierung durchführen. Sie stellen eine Art technischer Vermittler zwischen der Registry (z.B. der DENIC) und dem Endkunden dar, der sich eine Domain registrieren möchte. Bei Rechtsverletzungen, die unter einer bestimmten Internet-Domain auf einer Webseite begangen werden, werden in aller Regel der Domaininhaber oder der Admin-C zur Verantwortung gezogen. Doch was passiert, wenn diese sich im Ausland befinden und nur schwer erreichbar sind? Kann in diesem Fall sogar der Domain-Registrar haftbar gemacht werden?