Inhalte mit dem Schlagwort „Artikelbeschreibung“

09. Juni 2011 Top-Urteil

Nachträgliches Einfügen einer Marke in Amazon-Artikelbeschreibung sowie Werbung mit Blitzversand unzulässig

Drohne fliegt mit Paket vor einem blauen Himmel.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 11.05.2011, Az.: 3-08 O 140/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, stellt eine Mitbewerberbehinderung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, da diese dadurch Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden. Dies gilt nicht, sofern der ursprüngliche Anbieter nachweisen kann, dass das Angebot schon zum Zeitpunkt des erstmaligen Einstellens mit der Marke versehen war.

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15. Juni 2016

Verantwortlichkeit Amazons für urheberrechtsverletzende Inhalte

transparenter schlichter Parfum-Flakon steht inmitten weißer Frühlings-Blumen
Urteil des LG Berlin vom 27.01.2015, Az.: 16 O 279/14

Amazon selbst kann auch dann für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein, wenn die rechtsverletzenden Inhalte zur Bewerbung eines Angebots nicht von Amazon, sondern von einem Händler hochgeladen wurden. Dadurch, dass auf der Verkaufsplattform für ein Produkt immer nur eine Angebotsseite vorgehalten wird und Verkäufer sich an dieses eine Angebot mit eigenen Konditionen „anhängen“, letztlich jedoch Amazon mit Hilfe eines eigens entwickelten automatisierten Verfahrens darüber entscheidet, welche Artikelbeschreibung und welche Produktbilder für dieses eine Angebot tatsächlich angezeigt werden, kann das Unternehmen im Falle von Urheberrechtsverletzungen auch selbst als Täter haften.

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05. August 2013

Gestohlener Artikel auf eBay: Anfechtung des Kaufvertrages

Urteil des LG Karlsruhe vom 15.05.2013, Az.: 6 O 375/12 Mit Ablauf einer eBay-Auktion wird zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer wirksam ein Kaufvertrag geschlossen. Die Artikelbeschreibung oder auch etwaige Fotos werden hierbei Vertragsbestandteil. Ein bei Abholung des Artikels nochmals geschlossener, schriftlicher Vertrag ersetzt nicht den bereits bei Beendigung der Auktion entstandenen Kaufvertrag. Weist der Artikel schwerwiegende Mängel auf und handelt es sich sogar um einen gestohlenen Kaufgegenstand, kann der Käufer den Vertrag anfechten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
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07. Dezember 2011

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.
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04. April 2011 Top-Urteil

Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon

Einkaufswagen auf einer roten Taste "Shopping" innerhalb einer Tastatur.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az.: 3-08 O 120/10

Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.

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