Inhalte mit dem Schlagwort „Arzneimittel“

14. März 2022 Top-Urteil

Abgabe von Arzneimitteln zu Demonstrationszwecken zulässig

Apotheker hält ein Medikament vor einem Regal
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 6 U 161/15

Außendienstmitarbeiter einer Arzneimittelvertreiberin dürfen kostenlose Proben eines Arzneimittels an Apotheker abgeben. Ein Verstoß gegen das gemäß § 7 HWG bestehende Verbot von Werbeabgaben liege nicht vor, da es sich nur um Gegenstände von geringem Wert handele. Den Apothekern wurde nämlich jeweils nur ein einzelnes, überwiegend geöffnetes Exemplar überlassen, welches mit dem Aufdruck „Zu Demonstrationszwecken“ überschrieben war. Dadurch war der Wert der Gegenstände erheblich gemindert, weshalb die maßgebliche Ein-Euro-Grenze nicht überschritten wurde, so das Gericht.

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07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

Viele Kapseln gefühlt mit Kügelchen liegen auf weißem Hintergund
Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

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07. Juli 2023

Rezeptpflichtige Arzneimittel – Werbung untersagt

Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2019, Az.: 4 U 18/19

Ein niederländischer Händler ohne Apothekenzulassung darf in Deutschland nicht für verschreibungspflichtige Medikamente werben. Über eine Zeitungsanzeige hatte der Händler auf deutsch für die Medikamente in seinem Online-Store geworben, in welchem unter anderem auch in Deutschland verschreibungspflichtige Schmerzmittel verfügbar waren. Denn die Werbung stellt keine bloße Unternehmenswerbung (Imagewerbung) dar, sondern bewirbt konkret die Medikamente mit Rabatten und ist damit eine Absatzwerbung. Dadurch besteht die gefahr, dass deutsche Kunden Arzneimittel rezeptfrei erwerben, die ohne ärztliche Aufsicht oder missbräuchlich angewandt werden könnten, was gegen geltendes europäisches Recht verstößt.

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07. Juli 2023

Unzulässige Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 60/18

Auch geringwertige Werbeabgaben durch Apotheken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten sind künftig unzulässig. Grund dafür ist, dass vor allem ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken vermieden werden soll. Auch geringwertige Werbeabgaben sind grundsätzlich dazu geeignet, den Verbraucher anzuregen, bevorzugt in einer bestimmten Apotheke erneut einzukaufen. Beispielsweise durch die Gewährung eines 1-Euro-Gutscheins. Durch die Vorschriften über das Heilmittelwerbegesetz soll außerdem sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht unsachlich in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden.

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22. Oktober 2021

Ein Fall für das Gericht: Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel

Medikamente auf dem Tisch
Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2021, Az.: 13 LB 31/14

Ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel handelt, wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt. Neben der Zusammensetzung und den pharmakologischen Eigenschaften werden auch Gebrauchsmodalitäten, mögliche Risiken und die Bekanntheit bei Verbrauchern herangezogen. Kapseln, die 100mg Ginkgo biloba Trockenextrakt enthalten und laut Verzehrempfehlung täglich eingenommen werden sollen, sind als Arzneimittel einzustufen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg und gab damit der Zulassungsbehörde Recht.

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

Medikamente in einer Apotheke
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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01. Juni 2021

Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind

Verschiedene Medikamente in Kapsel- und Tablettenform, die sich noch in der Verpackung befinden
Urteil des OLG Hamburg vom 11.03.2021, Az.: 3 U 33/19

Bei der Bewerbung von verschreibungsfreien Arzneimitteln in einer Fachzeitschrift mit "klinisch belegte Wirksamkeit", versteht der angesprochene Verkehrskreis dies als Hinweis auf die Einstufung als konventionelles Arzneimittel. Eine Irreführung wird durch die Werbeaussage zudem dadurch nicht hervorgerufen, weil die Selbstverständlichkeit der Angabe eine inhaltsleere Anpreisung des Produkts darstellt. Denn die belegte Wirksamkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Zulassung. Auch die Angaben "ohne bekannte Resistenzen" bzw. "ohne bekannte Resistenzentwicklung" sind nicht irreführend, wenn zum Zeitpunkt der Werbung keine Resistenzen bekannt sind.

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05. Mai 2021

Arzneimittel gleich Arzneimittel?

Apotheker vor Regal mit Medikament in der Hand
Urteil des LG Hamburg vom 04.02.2021, Az.: 312 O 112/20

Ein im Voraus hergestelltes Arzneimittel, für das keine Zulassung besteht, darf nicht als Arzneimittel an den Endkunden weitergegeben werden, indem es lediglich in ein anderes Behältnis abgefüllt wird. Denn das Abfüllen eines im Voraus hergestellten Arzneimittels ist vom Begriff des Herstellens umfasst. Auch ist in dem bloßen Abfüllen, ohne dass die Wirksubstanz verändert wird, keine individuelle Herstellung zu sehen. Ein solches Vorgehen ist wettbewerbswidrig.

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24. August 2020

Keine kostenlosen Brillen für „Corona-Helden“

Eine Karte mit roter Brille und Schleife
Urteil des OLG Stuttgart vom 06.08.2020, Az.: 2 W 23/20

Die Werbung für eine kostenlose Brille ist unzulässig. Zu diesem Entschluss kam das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem Augenoptikfachgeschäfte kostenlose Brillen für "Corona-Helden" anboten. In dieser Bewerbung liege eine unsachgemäße Beeinflussung der Verbraucher, da diese sich sofort für die geschenkte Brille entscheiden könnten, ohne davor einen Vergleich zu anderen Anbietern zu ziehen. Zusätzlich bestünde die Gefahr, dass sich die Verbraucher aufgrund des Geschenks erkenntlich zeigen könnten, indem sie weitere kostenpflichtige Produkte erwerben.

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07. Juni 2019

Vorsicht bei der Vergabe von Werbegeschenken durch Apotheken

Medikamente in einer Apotheke
Pressemitteilung zu den Urteilen des BGH vom 06.06.2019, Az.: l ZR 206/17 und l ZR 60/18

Es muss derjenige, der eine Apotheke betreibt darauf achten, dass bei der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten, keine Geschenke zusätzlich an den Verbraucher übergeben werden. Hierfür in Betracht kommen beispielsweise die typischen Gutscheine von geringem Wert. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass ansonsten ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken ausbrechen würde.

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