Inhalte mit dem Schlagwort „Arzt“

30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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21. Oktober 2013

Online Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung des AG München vom 07.10.2013, Az.: 158 C 13912/12: Ein Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig, da das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.
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05. Oktober 2011

Bewertungen sind stets Meinungen?

Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10

Eine negative Bewertung im Rahmen von Berufsbewertungsportalen stellt regelmäßig ein Werturteil dar, da aufgrund der mangelnden fachlichen Kompetenz des Äußernden, nicht der Anspruch der objektiver Richtigkeit erhoben wird.
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13. September 2011

Ein GfK-Bericht ist kein Beweis

Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.08.2011, Az.: I-2 U 21/11 Ein Marktforschungsbericht der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), der ein anonymes Gespräch zwischen einem Außendienstmitarbeiter und einem Arzt wiedergibt, besitzt keinen Beweiswert dafür, dass ein bestimmtes Medikament beworben wurde.
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11. März 2011

Hörgeräteversorgung II: Wettbewerbswidrige Verweisungen ohne hinreichenden Grund im Gesundheitswesen

Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 111/08

Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.
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27. Januar 2010

Von der Zulässigkeit ärztlicher Werbemaßnahmen…

Urteil des LG Wuppertal vom 15.05.2009, Az.: 15 O 11/09

Werbung von Ärzten im Rahmen einer interessengerechten und sachangemessenen Information ist zulässig. Darunter fallen auch Angaben auf Praxisschildern, die besondere Leistungsangebote des Arztes bewerben, sofern dieser tatsächlich über eine besondere Erfahrung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf dem beworbenen Gebiet verfügt und in diesem Zusammenhang keine Verwechslungsgefahr mit einem Facharzt zu befürchten ist. Das LG folgte mit dieser Entscheidung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 873/00) zum Wettbewerbsverbot von Ärzten.
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18. September 2009

Äußerung über Mitbewerber keine geschäftliche Handlung

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2009, Az.: 4 U 188/07

In einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen anderen Arzt gegenüber dem gemeinsamen Internetdienstleister ist keine geschäftliche Handlung zu sehen. Im Rahmen des Nachfragewettbewerbs sind die Dienstleistungen für die Ärzte austauschbar; zudem besteht kein Interesse, den Bezug beim Dienstleister besonders zu fördern. Im Rahmen des Absatzwettbewerbs bei der Werbung um Patienten sind durch die Äußerung indirekte Auswirkungen auf das Geschäft des Benachteiligten möglich. Aber die theoretische Möglichkeit ist nicht ausreichend für eine geschäftliche Handlung.
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14. August 2009

Brillenversorgung

Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZR 13/07

Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen. Eine Verweisung an einen bestimmten Optiker ist daher wettbewerbswidrig.
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