Inhalte mit dem Schlagwort „Aufdruck auf Textilien“

07. Oktober 2022

Keine Markenrechtsverletzung durch den Aufdruck „BLESSED“ auf einem Hoodie

Makrnegesetzbuch mit Hammer auf einem Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.06.2022, Az.: 6 U 40/22

Das Gericht hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Benutzung des Aufdrucks "BLESSED", auf einem Hoodie, die Markenrechte des Klägers beeinträchtige. Dies verneinte das Gericht mit der Begründung, dass Wörter auf der Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstücks vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden werden. Zudem sei der Aufdruck nicht markenmäßig, sondern dekorativ und nur zu rein beschreibenden Zwecken benutzt worden.

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28. April 2014

CCCP auf T-Shirts keine markenmäßige Benutzung

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2008, Az.: 3 U 280/06

Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf Textilien (hier: "CCCP" mit vorangestelltem "Hammer und Sichel"-Symbol) stellt keine markenmäßige Verwendung dar, wenn diese Zeichen jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten, sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt und somit weiß, dass das Zeichen ursprünglich keine Marke war. Ein solcher Aufdruck kann zudem ein Fall der Meinungskundgabe im Sinne von Art. 5 GG sein, so dass auch unter diesem Aspekt im Rahmen einer Abwägung, eine Markenverletzung zu verneinen ist.

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