Inhalte mit dem Schlagwort „Aufruf zur Überprüfung“

04. September 2013

Warnungen einer Versicherung vor Vertragsaufkäufen durch Dritte sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Urteil des OLG München vom 06.06.2013, Az.: 29 U 4911/12 Ein Schreiben einer Versicherung als Warnung an Kunden, die ihren Versicherungsvertrag weiterveräußern möchten, ist zulässig. Allerdings muss es sich bei dieser Mitteilung um eine reine Meinungsäußerung handeln und die Versicherung darf keine unwahren Tatsachen verbreiteten. Dem Kunden muss deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei allein um einen Aufruf zur Überprüfung des Angebots handele.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a