Inhalte mit dem Schlagwort „Aufruf“
Im Kampf um den Milchpreis
Im Rahmen der Milchpreisoffensive ist kartellrechtswidrig zum Boykott der Molkereien, die mit Rohmilch beliefert wurden, aufgerufen worden. Es ist verboten, andere Unternehmen, hier andere Bauern, mit der Absicht zu Liefersperren aufzurufen, um bestimmte dritte Unternehmen, die Molkereien, im Wettbewerb unbillig zu beeinträchtigen. Die herausgegebenen Rundschreiben und Presseerklärungen unterstützen den Boykottaufruf, indem sich nicht auf die bloße Weitergabe von Informationen beschränkt wird.
Aufruf zum legalen Boykott erlaubt
Wird in einem Forum der Tierrechtsbewegung der Aufruf an die Leser zum Boykott des Kaufs von Pelzkleidung bestimmter Firmen veröffentlicht, so genießt dieser den Vorrang der Meinungsfreiheit der Tierschützer, wenn im Boykott nur mit legalen Mitteln vorgegangen wird. Die unkommentierte Einstellung von Bekennerschreiben über Straftaten könnte zur Annahme führen, dies würde die Ansicht des Vereins widerspiegeln und zu weiteren Straftaten aufrufen. Da es aber an konkreten Aufforderungen zu rechtswidrigen Handlungen fehlt, ist ein genereller Aufruf nicht zu verbieten.
Politischer Wahlaufruf auf der Homepage einer Gemeinde nicht erlaubt
Gerichtsbescheid des VG Meiningen vom 06.05.2009, Az.: 2 K 112/09 Me
Gemeinden dürfen auf ihrer Homepage Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache, aber keine unzulässige Wahlbeeinflussung betreiben. Dies würde gegen das Gebot strikter gemeindlicher Neutralität und das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien verstoßen. Als Herausgeberin der Homepage ist die Gemeinde für den Inhalt verantwortlich. Veröffentlicht sie den Aufruf einer politischen Initiative, macht sie sich diesen zu Eigen und betreibt parteiergreifende Werbung.