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06. November 2015 Top-Urteil

Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbandaufzeichnungen verlangen

Kassette mit herausgezogenem Band vor einem weißen Hintergrund
Urteil des BGH vom 10.07.2015, Az.: V ZR 206/14

a) Durch das Bespielen eines zum Aufnehmen von Tondokumenten geeigneten und bestimmten Tonbandes allein wird keine neue Sache im Sinne des § 950 Abs. 1 BGB hergestellt.

b) Gegenstand eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB können unabhängig von der Eigentumslage auch Tonbänder sein, die zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber verwendet worden sind.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

BGH: Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbänder mit Interviews von Ghostwriter verlangen

Tonband, Kassette
Pressemitteilung Nr. 118/2015 zum Urteil des BGH vom 10.07.2015, Az.: V ZR 206/14

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder mit Interviews, die ein Journalist in den Jahren 2001 und 2002 mit ihm zum Zwecke der Erstellung von Kohls Memoiren geführt hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem zwischen den Parteien bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnis. Nachdem Kohl die Zusammenarbeit beendet und somit den Auftrag widerrufen hat, ist der Journalist verpflichtet, diesem nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken Kohls herauszugeben, die er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen sich die Aufnahmen befinden, kommt es dabei nicht an.

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