Inhalte mit dem Schlagwort „Auftreten unter fremdem Namen“

11. Juli 2022

Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen

Mann beschuldigt Frau, was diese zurückweist
Urteil des LG Coburg vom 29.09.2021, Az.: 12 O 68/21

Eine Frau klagte neben der Freigabe einer Internet-Domain und Unterlassung der Veröffentlichung eines privaten Fotos auf Geldentschädigung. Konkret hat der von der Klägerin geschiedene Ehemann eine Internetseite unter dem Vor- und Nachnamen der Klägerin betrieben und dort Inhalte über diese veröffentlicht. In diesen bezeichnete er die Klägerin unter anderem als „dumm“, „einfältig", und als „Dieb(in)“, „Lügner(in)“ und „Betrüger(in)“. Zudem veröffentlichte er ein Foto, auf dem das Gesäß der Klägerin nahezu unbekleidet zu sehen war. Das Gericht gab ihr nur teilweise Recht. Der Beklagte hat mit der Nutzung des Namens seiner geschiedenen Ehefrau den falschen Eindruck erweckt, die Klägerin selbst betreibe diese Seite und habe die Veröffentlichungen veranlasst. Damit hat er die Verwendung der Internet-Domain unter dem Namen der Klägerin zu unterlassen und gänzlich freizugeben. Eine Geldentschädigung kommt jedoch mangels eines schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht in Betracht.

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05. März 2015

Telekom unterliegt im Streit mit EWE TEL vor dem Oberlandesgericht

blaues Internetkabel mit URL links im Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 20.02.2015, Az.: 6 U 209/14

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Telekom Deutschland GmbH untersagt, im Namen der EWE TEL GmbH ohne entsprechenden Auftrag Kunden aufzusuchen und dort unwahre Behauptungen aufzustellen. Die Telekom müsse dabei für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Mitarbeiters einstehen. Bei einem Verstoß gegen das Urteil drohe der Telekom ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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