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29. Januar 2015

Werbeaussage „Augenzentrum“ ist nicht irreführend

Augenarzt untersucht das Auge einer Patientin
Urteil des VG Düsseldorf vom 19.09.2014, Az.: 7 K 8148/13

Eine Werbung mit der Bezeichnung „Augenzentrum“ für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend, da die Bezeichnung keine konkreten Tatsachenbehauptungen oder Versprechen enthält. Aufgrund der Tatsache, dass eine Legaldefinition für diesen Begriff nicht existiert, begegnet die Frage nach dem Verkehrsverständnis einigen Unklarheiten. Die Klärung dieser Frage kann aber zumindest bei einer Praxis, die ein „Mehr“ an Leistungen anbietet, offen bleiben.

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