eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden
Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.