Inhalte mit dem Schlagwort „Auktionsplattform“

30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

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23. August 2011

Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10

Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
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01. Juni 2010

Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig

Urteil des OLG München vom 02.07.2009, Az.: U (K) 4842/08

Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
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05. Mai 2010

„Lieferzeit ca. 1 Woche nach Zahlungseingang“ zulässig

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09 Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
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11. März 2010

6000 € Streitwert für ein Foto

Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09 Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
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04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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23. Juli 2009

Auch das OLG Koblenz sagt: Kein Porsche für 5,50 €!

Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 03.06.2009, Az.: 5 U 429/09

Grundsätzlich kann sich ein Verkäufer von seinem auf der Internetauktionsplattform Ebay eingestellten Angebot nur lösen, wenn ihm ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Hat der Verkäufer sich von seinem Angebot unberechtigt gelöst, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende grundsätzlich einen Anspruch nach § 433 Abs. 1 BGB gegen Zahlung des Höchstgebotes. ...
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