Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunkvertrags

Wird ein Mobilfunkvertrag wegen ausbleibender Zahlungen seitens des Verbrauchers vom Mobilfunkanbieter vorzeitig gekündigt, entsteht ein Schadensersatzanspruch über den Zeitraum der ursprünglich noch ausstehenden Vertragslaufzeit. Auf diesen muss der Anbieter einen Abzug von 50% durch die ersparten Aufwendungen vornehmen, wie sich aus der überschlägigen Berechnung der von der Bundesnetzagentur regulierten Terminierungsentgelte ergibt.