Inhalte mit dem Schlagwort „Aushang“

12. April 2021

Unterlassungsanspruch aufgrund rechtswidriger Datenverarbeitung

weißer Ordner auf dem Datenschutz steht mit Paragraphenzeichen im Vordergrund
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 15.10.2020, Az.: 2-03 O 356/20

Macht ein Vermieter mittels öffentlichen Aushangs Daten über den Mietvertrag zwischen ihm und dem Mieter öffentlich zugänglich, hat der Mieter gegen ihn Ansprüche wegen rechtswidriger Datenverarbeitung. Diese können im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs geltend gemacht werden und sind nicht durch Art. 79 DSGVO gesperrt. Der Aushang eines Mietvertrages ist außerdem nicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vom Vertragszweck gedeckt. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass die fehlende Deckungsgleichheit von Abmahnung und Antragsschrift nicht zur Abweisung des Antrages führt, sondern zu einer Anhörungsobliegenheit des Gerichts.

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17. Juni 2013

Überraschender Haftungsausschluss in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Postversand

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 23.04.2013, Az.: 262 C 22888/12 Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern können nur dann wirksam Vertragsbestandteil werden, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf sie hingewiesen oder ihm die Möglichkeit verschafft wird, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Diesen Anforderungen genügt ein Aushang über "Produkte und Preise" und einem kleingedruckten Text "Näheres regeln unsere AGB..., die Sie in den Postfilialen einsehen können" nicht.
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