Inhalte mit dem Schlagwort „Auskunft“

31. März 2015

Irreführende Handlungen bei Wechsel des Telefonanbieters sind wettbewerbswidrig

Text einer Widerrufserklärung auf dem ein Kugelschreiber liegt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 55/14

Die Aufforderung eines Telefonanbieters an Neukunden, Rückwerbeaktionen des früheren Anbieters durch die Mitteilung zu unterbinden, dass der Kunde einen neuen Vertrag habe, dessen Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, ist irreführend, wenn dadurch der Eindruck erweckt werden soll, dass der Kunde vertraglich gebunden ist, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht einmal begonnen hatte.

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27. März 2015

Angaben zur Energieeffizienzklasse von Waren in Online-Shops

Energieeffizienzskala
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.10.2013, Az.: 2 U 28/13

Auf der Startseite eines Online-Shops muss der Verkäufer noch keine Angaben zu den Energieeffizienzklassen seiner Produkte machen. Eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung muss erst zu dem Zeitpunkt erteilt, werden, wenn ein Artikel in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann.

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30. Oktober 2014

Kein Auskunftsanspruch auf Mobilfunknummern bei unzulässiger Rechtsausübung

Beschluss des VG Düsseldorf vom 27.08.2014, Az.: 26 K 3308/14 Der Anspruch auf Informationserteilung (hier: Mobilfunknummern) nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann in Ausnahmefällen wegen unzulässiger Rechtsausübung bzw. Rechtsmissbrauch ausgeschlossen sein. Die Grenze zum Rechtsmissbrauch ist dann überschritten, wenn der Verfolgung des Anspruchs keinerlei nachvollziehbare Motive zugrunde liegen und das Handeln offenkundig allein von der Absicht geprägt ist, die Behörde oder einen Dritten zu schikanieren oder einem anderen Schaden zuzufügen.
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06. Oktober 2014

Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2014, Az.: 5 B 226/14

Ein Vertreter der Presse hat keinen Anspruch auf Erteilung von Auskünften gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn dadurch die Hauptsache vorweg genommen wird, jedoch unklar ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überhaupt besteht. Ihm ist - angesichts der Schwierigkeiten bei der Beurteilung des Anspruchs - vielmehr zuzumuten, für seine Berichterstattung bis zu einer rechtskräftigen Klärung in einem möglichen Hauptsacheverfahren auf veröffentlichte Antworten der Bundesregierung sowie auf eine ihm vorliegende Antwort zurückzugreifen.

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28. Juli 2014 Top-Urteil

Kein Auskunftsanspruch auf Daten von Nutzern eines Internet-Bewertungsportals

Vergabe von Sternebewertung durch Kennzeichung anhand eines roten Hakens.
Urteil des BGH vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13

a) Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.

b) Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

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09. Juli 2014 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internetportals

Mann mit einer ausgefahrenen Angel, die auf einen Laptop gerichtet ist.
Pressemitteilung Nr. 102/2014 des BGH vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13

Ein Betroffener kann die Unterlassung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten auf einer Internetseite wie z.B. einer Bewertungsplattform oder einem Forum von dem Betreiber des jeweiligen Diensteanbieters verlangen. Dem Betroffenen steht jedoch kein Anspruch auf Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Verfassers zu. Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist der Betreiber eines Online-Portals nicht befugt, personenbezogene Daten des Verfassers des verletzenden Beitrages zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs an den Betroffenen zu übermitteln.

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25. Juni 2014

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014, Az.: 4 O 95/13

Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

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08. April 2014

Keine unmittelbare Haftung des Betreibers einer Kommunikationsplattform für fremde Inhalte auf seiner Webseite

Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.10.2013, Az.: 4 W 78/13

Der Betreiber einer Kommunikationsplattform, auf welcher Mitglieder Blog-Beiträge veröffentlichen, haftet nicht als Täter für urheberrechtsverletzende oder andere absolute Rechte verletzende Inhalte, wenn er lediglich die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt und keine redaktionelle Kontrolle durchführt, weil er sich diese Inhalte regelmäßig nicht zu eigen macht.

Auch eine Haftung als Störer kommt in einem solchen Fall nicht unmittelbar in Betracht. Den Betreiber eines Blogs trifft vielmehr eine Prüfungspflicht erst dann, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Er wird erst dann zum Störer, wenn er trotz Kenntniserlangung den rechtsverletzenden Inhalt nicht löscht bzw. sperrt.

Haftet der Betreiber einer solchen Kommunikationsplattform demnach weder als Täter noch als Störer kann er sich gegen eine gegen ihn gerichtete Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage unmittelbar zur Wehr setzen.

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14. März 2014

Urheberschutz für einzelne Bilder eines Filmes

Urteil des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 86/12

a) Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder in Form von Fotos, sondern auch auf die Verwertung der Bilder in Form des Films.

b) Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Urheberrecht wie auch sonst im Immaterialgüterrecht und im Wettbewerbsrecht allein, dass der Rechtsinhaber seine Rechte im Hinblick auf bestimmte konkrete bereits begangene oder noch andauernde Rechtsverletzungen nicht mehr durchzusetzen vermag; ein Freibrief für künftige Rechtsverletzungen ist damit nicht verbunden (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 I ZR 17/11, GRUR 2012, 928 = WRP 2012, 1104 - Honda-Grauimport; Urteil vom 15. August 2013 - I ZR 188/11, GRUR 2013, 1161 = WRP 2013, 1465 - Hard Rock Cafe [zur Veröffentl. in BGHZ bestimmt]; Fortführung von BGH, Urteil vom 30. Juni 1976 I ZR 63/75, BGHZ 67, 56 - Schmalfilmrechte).

c) Verhält sich ein Rechtsinhaber gegenüber Zuwiderhandlungen gegen seine Rechte längere Zeit untätig, obwohl er den Verletzungstatbestand kannte oder doch kennen musste, können dadurch allenfalls diejenigen Ansprüche auf Schadensersatz und Bereicherungsausgleich verwirkt werden, die bis zu einer Abmahnung des Verletzers durch den Rechtsinhaber entstanden waren; nach einer Abmahnung durch den Verletzten muss der Verletzer wieder damit rechnen, wegen künftiger Verletzungshandlungen auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich in Anspruch genommen zu werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. November 1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52 Sherlock Holmes; BGHZ 67, 56 - Schmalfilmrechte).

d) Eine Abkürzung der für Ansprüche wegen Verletzung eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts oder wegen Eingriffs in den Zuweisungsgehalt eines solchen Rechts gemäß § 102 Satz 1 UrhG, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB geltenden dreijährigen Verjährungsfrist durch Verwirkung kann nur unter ganz besonderen Umständen angenommen werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 EnZR 23/09, NJW 2011, 212 - Stromnetznutzungsentgelt IV; Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 10/11, NJW 2012, 3569; Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, juris Rn. 13).

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03. März 2014

Unrechtmäßige Nutzung von kostenloser Software kann Schadensersatzanspruch begründen

Teilurteil des LG Bochum vom 20.01.2011, Az.: I-8 O 293/09

Die Nutzung einer kostenlosen Software, welcher unter der Lesser General Public Lincense (LGPL) lizensiert ist, kann bei Verstoß hiergegen einen Anspruch auf Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie auslösen. Durch einen Verstoß gegen die Lizenz ist man gerade kein berechtigter Nutzer. Lehnte man einen Schadensersatzanspruch für den Urheber der an sich kostenlosen Software ab, würde dieser rechtlos gestellt und könnte sich gerade nicht gegen den unredlichen Nutzer seiner Software zur Wehr setzen.

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