Inhalte mit dem Schlagwort „Auskunftsverfahren“

15. Juni 2016

Kosten für urheberrechtliches Auskunftsverfahren erstattungsfähig

Kabel liegt auf einem Blatt, auf dem IP-Adressen notiert sind
Beschluss des BGH vom 11.12.2014, Az.: I ZB 7/14

Die Kosten eines Verfahren gegen einen Internet-Provider zur Auskunftserteilung über den Inhaber einer IP-Adresse, dienen der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtstreits gegen die Person, welche für die über diese IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist und sind daher gemäß § 91 I S.1 ZPO von der unterliegenden Partei zu erstatten. Richtet sich das Auskunftsverfahren gegen eine Vielzahl von IP-Adressen, so sind die Kosten für dieses Verfahren nur insoweit erstattungsfähig, wie sie anteilig auf die beschuldigte Person entfallen.

Weiterlesen
17. September 2015

Beweisverwertungsverbot für im Auskunftsverfahren erlangte Daten

"Reseller" in bunten Farben vor einem schwarzen Hintergrund.
Urteil des LG Frankenthal vom 11.08.2015, Az.: 6 O 55/15

1. Ist der Vertragspartner eines Anschlussinhabers nicht identisch mit dem Netzbetreiber, so muss sich das Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG auch gegen den als Vertragspartner in Erscheinung tretenden Accessprovider („Reseller“) richten. Wird hingegen nur der Netzbetreiber beteiligt, hat dies zur Folge, dass die aus dem Verfahren erlangten Daten dem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

2. Das Zurverfügungstellen eines Dateifragments stellt mangels Lauffähigkeit keine Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks dar.

Weiterlesen
02. Juli 2009

Auf Zuruf bitte speichern!

Urteil des LG Hamburg vom 11.03.2009, Az.: 308 O 75/09 Löscht ein Accessprovider die Verkehrsdaten einer Verbindung sogleich nach dem Verbindungsende, sodass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nicht mehr verfügbar sind, so kann er verpflichtet werden, "auf Zuruf" die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zum Ende des Auskunftsverfahrens zu speichern und  vorzulegen. Dies setzt jedoch eine gewisse Organisation beim Accessprovider voraus, um bei Zuruf die entsprechenden Daten vorlegen zu können.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a