Handyrechnung über 6.000,00 EUR
Urteil des LG Kleve vom 15.06.2011, Az.: 2 O 9/11 Der Mobilfunkanbieter hat die Pflicht seine Kunden zu warnen, falls im Rahmen einer Auslandsnutzung von Datendiensten, erhebliche Kosten entstehen bzw. ein bestimmter Höchstbetrag (fast) erreicht wird. Insoweit ein Mobilfunkanbieter keinen Warnhinweis erteilt, hat der Kunde nicht für die Kosten einzustehen.
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