Erstattungsfähige Kopierkosten
Beschluss des VG Stuttgart vom 03.04.2009, Az.: 6 K 1058/09
Auslagen der Rechtsanwälte für die Ablichtung der ihnen übersandten Behördenakten sind in der Regel nicht bereits mit den Gebühren abgegolten, sondern erstattungsfähig.