Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.12.2019, Az.: 6 U 83/18
Wird ein Produkt zunächst nur im Ausland vertrieben, ist der Zeitpunkt des Eintritts in den inländischen Markt für den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG) maßgeblich. Demnach fehlt es bereits an einer Nachahmung, wenn das beanstandete Produkt vor dem klägerischen Erzeugnis auf dem inländischen Markt angeboten wurde. Das Zuvorkommen auf dem inländischen Markt ist in diesem Fall grundsätzlich keine gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG) des Wettbewerbs.
Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel – I - VO.
Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 – VII lZR 7/92, BGHZ 119, 152).
Urteil des AG Neustadt a. Rbge. vom 16.01.2013, Az.: 5 C 675/12 Ein Mobilfunkanbieter kann vom Kunden beanstandete Forderungen nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn er binnen der gesetzlichen Frist von 2 Monaten einen technischen Prüfbericht vorlegt. Bleibt dies aus, wird vermutet, dass die Ermittlung des Verbindungsaufkommens fehlerhaft war. Sofern es dem Anbieter sodann nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen, besteht kein Zahlungsanspruch.
Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 156/10 a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat.
b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen Lager ausgeliefert, steht es einer rechtserhaltenden Benutzung der Marke in Deutschland nicht entgegen, dass der Empfänger die Ware nicht in Deutschland in den Handel bringt, sondern entsprechend einer schon ursprünglichen Absicht in andere Staaten ausführt, damit sie ausschließlich dort an Endverbraucher verkauft werden.
Pressemitteilung Nr. 135/2012 des BGH vom 22.08.2012, Az.: GmS-OGB 1/10
Pharmazeutische Unternehmer haben gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sicherzustellen, dass verschreibungspflichtige Medikamente zu einem einheitlichen Preis abgegeben werden. Dieser Preisbindung müssen sich auch (Versand-)Apotheken aus dem EU-Ausland unterwerfen, die verschreibungspflichtige Medikamente an deutsche Endverbraucher veräußern.
Pressemitteilung Nr. 71/2011 des BVerwG vom 31.08.2011, Az.: 8 C 8.10 ; 8 C 9.10 Die Handwerksordnung macht die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke vom Bestehen einer Meisterprüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung ("Altgesellenregelung") abhängig. Das ist verfassungskonform. Die "Altgesellenregelung" eröffnet einen im Vergleich zur Meisterprüfung einfacheren Zugang zur Selbstständigkeit und entspricht den Anforderungen im Wesentlichen, welche im EU-Ausland ausgebildete Handwerker bei einer Niederlassung im Inland erfüllen müssen. In den verbleibenden Abweichungen liegt keine unzulässige Inländerdiskriminierung.
Urteil des LG Kleve vom 15.06.2011, Az.: 2 O 9/11 Der Mobilfunkanbieter hat die Pflicht seine Kunden zu warnen, falls im Rahmen einer Auslandsnutzung von Datendiensten, erhebliche Kosten entstehen bzw. ein bestimmter Höchstbetrag (fast) erreicht wird. Insoweit ein Mobilfunkanbieter keinen Warnhinweis erteilt, hat der Kunde nicht für die Kosten einzustehen.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 30.06.2010
Erst vor einem Monat entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments über die Regulierung der Roamingkosten im europäischen Ausland rechtmäßig ist. Zum 1. Juli 2010 sind jetzt erneut die Roamingkosten für Mobilfunkgespräche gesenkt worden. Verbraucher zahlen im EU-Ausland nun für abgehende Anrufe höchstens 39 Cent, für eingehende Anrufe höchstens 15 Cent pro Minute und für Textnachrichten höchstens 11 Cent (alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer).
Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10
Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.
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