Inhalte mit dem Schlagwort „Auslaufmodell“

27. Januar 2020

Thermomix-Hersteller muss Kunden einen anstehenden Modellwechsel nicht ankündigen

Ein Thermomix vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Wuppertal vom 09.01.2020, Az.: 9 S 179/19

Der Hersteller eines Thermomix hatte ein berechtigtes Interesse, das aktuelle Modell ohne Hinweise auf einen Modellwechsel abzusetzen, selbst wenn das neue Gerät bereits in den Startlöchern stand. Es besteht nämlich keine Aufklärungspflicht des Herstellers, wenn es sich bei dem vertriebenen Produkt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht um ein Auslaufmodell handelt. Darüber hinaus besteht keine uneingeschränkte Hinweispflicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – noch mehrere Monate zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ankündigung des Modellwechsels liegen.

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10. Oktober 2014

Unzulässige Werbung mit veraltetem UVP

Urteil des LG Wuppertal vom 24.02.2014, Az.: 12 O 43/10

Die Werbung mit einer Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend und damit unzulässig, wenn die Empfehlung im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist. Handelt es sich um ein Auslaufmodell und ist die Preisempfehlung daher veraltet, muss der Werbende deutlich hierauf hinweisen.

Unlauter ist auch die Werbung mit Warenangeboten, wenn der Unternehmer die Absicht verfolgt, den Verbraucher nach Bestellung auf den Kauf eines Nachfolgemodells umzulenken, indem er das bestellte Modell als nicht mehr lieferbar darstellt oder sich weigert, die bestellte Ware zu liefern.

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