Inhalte mit dem Schlagwort „Ausnahmeregelung“

31. März 2021

Geschmacksmuster eines LEGO-Bausteins wurde zu Unrecht für nichtig erklärt

Blaue Lego-Bausteine
Pressemitteilung Nr. 48/21 zum Urteil des EuG vom 24.03.2021, Az.: T-515/19

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt. Das EUIPO habe bei der Entscheidung zwar Merkmale des Bausteins wie dessen Noppenreihe oder seine rechteckige Form berücksichtigt. Diese Merkmale rühren jedoch von der technischen Funktion des Bausteins her, die den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels ermöglicht. Die mechanischen Verbindungsstellen von Kombinationsteilen stellen ein wichtiges und innovatives Merkmal dar, das ein wesentlicher Faktor für das Marketing ist und deshalb schutzfähig sein könnte. Das EUIPO hat weder geprüft, ob diese von LEGO geltend gemachte Ausnahmeregelung anwendbar ist, noch alle Erscheinungsmerkmale des Bausteins berücksichtigt.

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26. Juli 2016

Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

Blutdruckmessgerät mit Geldscheinen
Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016, Az.: 6 U 151/15

Die Bewerbung von Medizinprodukten mit einer an den Verkauf gekoppelten Geschenkkarte eines Internetversandhändlers fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG und stellt somit einen rechtswidrigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar. Wenngleich der Geschenkkarten-Gutschein einen bestimmten Geldwert aufweist, so ist dieser nicht mit einem zulässigen Bar-Rabatt gleichzusetzen, da der Werbende durch die Zugabe eines solchen Gutscheins eine zusätzliche Möglichkeit erhält, auf seine Produkte aufmerksam zu machen und den Verbraucher in der Folge unsachlich zu beeinflussen.

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