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20. Februar 2015 Kommentar

EuGH – Internationale Zuständigkeit für Rechtsverletzungen bei bloßer Zugänglichkeit

Brauner Richterhammer schlägt auf die Zeichen "www", die von zwölf gelben Sternen umrandet sind.
Kommentar zum Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Gerade bei Rechtsverletzungen im Internet kommt es häufig vor, dass diese grenzübergreifend stattfinden. Findet eine Rechtsverletzung beispielsweise unter der deutschen Top-Level-Domain .de statt, verletzt dies aber einen im europäischen Ausland sitzenden Rechteinhaber, fragt sich, ob dieser ausschließlich in Deutschland oder auch in seinem eigenen Mitgliedsstaat die Rechtsverletzung geltend machen kann. Einen solchen Fall hatte nun der EuGH zu entscheiden.

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