Inhalte mit dem Schlagwort „Aussagen“

01. August 2022 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

Die Lippen eines Mannes sind mit einem Schloss versperrt
Urteil des BGH vom 21.06.2022, Az.: VI ZR 395/19

1. Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch") nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt.

2. Ergibt sich in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit, dass der Kläger die von ihm begehrte Unterlassung einer bestimmten Aussage nicht verlangen kann und die Klage deshalb unbegründet ist, so bedarf es vor Abweisung der Klage keines richterlichen Hinweises dahingehend, dass sich aus dem maßgeblichen Sachverhalt (möglicherweise) ein auf eine andere Aussage gerichteter Unterlassungsanspruch ergibt.

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06. Dezember 2010

Prüfungspflichten eines Autors bei benachteiligenden Behauptungen

Pressemitteilung Nr. 28/10 des LG München I vom 11.11.2010, Az.: 9 O 19400/10, 9 O 19401/10

Bei Veröffentlichungen, die sich nachteilig auf das Ansehen auswirken, sind hohe Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt zu stellen. Pauschale Vorwürfe innerhalb eines Buches zur Zugehörigkeit bestimmter Personen zu einem Mafia-Clan sind unzulässig, wenn sie lediglich auf ungenauen Aussagen eines italienischen Staatsanwaltes und nicht bewiesener Berichte des Bundeskriminalamtes gestützt sind. Vielmehr muss der Autor des Buches selbst vor Veröffentlichung seine Behauptungen sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.
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