Inhalte mit dem Schlagwort „ausschließliches Nutzungsrecht“

16. August 2018

Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte („TV-Flops“) nicht kostenfrei wiedergeben

Mann hinter der Kamera in einem Raum zur Aufzeichnung einer Fernsehsendung
Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 116/17

Werden im Rahmen einer Fernsehsendung Videosequenzen anderer Sender ausgestrahlt, so kann dies nach § 24 Abs. 1 UrhG bzw. § 51 Abs. 1 UrhG generell kostenfrei zulässig sein. Ein solcher Fall liegt allerdings nicht vor, wenn die Sequenzen 1:1 wiedergegeben werden und keine Auseinandersetzung mit deren Inhalt an sich erfolgt. Soll dadurch vielmehr die Belustigung der Zuschauer bewirkt werden, indem lustige Pannen anderer Sendungen eingespielt werden, so ist eine derartige Wiedergabe lizenz- und damit kostenpflichtig.

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11. Mai 2015

Entfallen des Verbietungsrechts nach Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte

Filmrolle und Filmband, dahinter Filmklappe
Beschluss des OLG Köln vom 17.04.2015, Az.: 6 W 14/15

Das Verbietungsrecht des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte besteht nicht mehr, wenn dieser seine Rechte an einen Dritten übertragen hat. Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts erlischt die Aktivlegitimation des bisherigen Inhabers und die des neuen Inhabers wird begründet. Der alte Nutzungsrechtsinhaber kann gegen unberechtigte öffentliche Zugänglichmachungen damit nicht mehr selbstständig vorgehen, da er kein eigenes materielles Interesse mehr geltend machen kann.

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07. Januar 2015

Zur gewerblichen Verwendung beim Verkauf urheberrechtswidriger Bootlegs auf eBay

EIne Person macht mit ihremHandy eine Aufnahme von einem Konzert.
Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2014, Az.: 310 O 394/14

Weist das eBay-Konto eines Verkäufers von urheberrechtswidrigen Bootlegs eine hohe Anzahl an Bewertungen (hier: 499 Bewertungen) innerhalb der letzten 12 Monate auf und wurden ganz überwiegend rechtswidrige Tonträger veräußert, so liegt eine gewerbliche Verwendung iSd § 104a UrhG vor. Bereits das Verkaufsangebot der Tonträger auf der Internetplattform eBay stellt einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Nutzungsrechtinhaberin dar.

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15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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