Inhalte mit dem Schlagwort „Ausschluss des Widerrufs“

04. April 2019

Händler muss vom Kunden ausgepackte und getestete Matratze zurücknehmen

Weiße Matratze
Urteil des EuGH vom 27.03.2019, Az.: C-681/17

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.03.2019 klargestellt, dass im Sinne des Widerrufsrechts bei Internetkäufen der Kunde eine zum Testen benutzte Matratze an den Händler zurückgeben und den Kaufvertrag wirksam widerrufen kann. Dies schien insofern fraglich, als „versiegelte Waren…, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Der EuGH hat im vorliegenden Fall jedoch entschieden, dass eine Matratze gerade nicht zu diesen Waren zählt, da angenommen werden kann, dass der Unternehmer sie nach der Rücksendung durch eine Reinigung oder Desinfektion für eine Wiederverwendung und ein erneutes Inverkehrbringen geeignet machen kann.

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03. September 2014

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht kann bei Waren, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden, ausgeschlossen sein, wenn die individuelle Zusammenstellung nach Kundenspezifikation und Gestaltung für den Kunden deutlich erkennbar ist. Maßgebliche Berücksichtigung finden muss insoweit auch die Verkehrsanschauung. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück nach individuellen Wünschen aus einer Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zusammenstellen lässt, kann damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.

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