Bild von Plünderungen während des G-20 Gipfels ist „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“

a) Zum Begriff des Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG
b) Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel).