Inhalte mit dem Schlagwort „Ausstrahlung in der Öffentlichkeit“

05. Dezember 2016

Weiterleitung von Funksignalen über ein Kabelnetz

Radioteleskope mit Metallmast
Urteil des AG Charlottenburg vom 08.09.2016 Az.: 218 C 165/16

Leitet eine Gesellschaft, die als Verwalterin von Mietshäusern tätig ist, Funksendungen, die über Satellit ausgestrahlt werden, durch ein Kabelnetz in die jeweiligen Wohnanlagen weiter, so stellt dies auch nach der neuen Rechtsprechung eine öffentliche Wiedergabe dar. Zum einen ist die Weiterverbreitung über ein Kabelnetz absichtlich erfolgt, um den einzelnen Mietern einen Zugang zu den urheberechtlich geschützten Werken oder Leistungen zu verschaffen. Zum anderen stellt die Nutzungshandlung eine „öffentliche Wiedergabe“ nach einem spezifischen technischen Verfahren dar, da sich die Wiedergabe von der ursprünglichen unterscheidet. Weiter ist für das Merkmal der „Öffentlichkeit“ nicht entscheidend, dass die Zahl der potentiellen Adressaten eine bestimmte Mindestschwelle überschritten hat, sondern das sich diese an eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten richtet.

Weiterlesen
24. Juni 2016

„Das Leben des Brian“ darf an Feiertagen nicht ausgestrahlt werden

Kreuzigung
Beschluss des OLG Hamm vom 27.05.2016 Az.: 2 RBs 59/16

Die Vorführung von bestimmten Filmen an stillen Feiertagen kann verboten sein, wenn das jeweilige Feiertagsgesetz dies bestimmt.

Das Zeigen des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag unterliegt in Nordrhein-Westfalen einem derartigen Verbot. Eine Zuwiderhandlung kann deshalb ein Bußgeld nach sich ziehen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a