Gillette lässt Wilkinson Rasierklingenverkauf untersagen
In einem Eilverfahren wurde es der Firma Wilkinson, einer der führenden Rasierklingenhersteller untersagt, eine bestimmte austauschbare Klingeneinheit herzustellen und zu verkaufen, die sowohl auf die Rasierer von Wilkinson, als auch auf den des Konkurrenten Gillette "Mach 3" passt. Dieser hat nämlich für die auswechselbaren Klingeneinheiten ein Patent angemeldet. Der Eilbedürftigkeit bedurfte es aufgrund der Veräußerung der Klingen von Wilkinson, die im Vergleich zu denen von Gillette um 30 % billiger angeboten wurden.