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28. Mai 2010

Filmische Verwertung von Einzelbildern

Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 128/07

Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.
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