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21. Oktober 2013

100.000,- EUR Ordnungsgeld gegen Axel Springer AG wegen unlauterer Werbung

Beschluss des LG Berlin vom 15.08.2013, Az.: 16 O 55/11 Bereits 2012 war der Axel Springer AG untersagt worden, unter dem Vorwand, Unklarheiten der Kündigung eines Zeitschriftenabos klären zu wollen, Rückrufe von Kunden zu provozieren und im Gespräch erneut ein Abo anzubieten. Nichtsdestotrotz wurden Verbraucher nun wieder auf diese Art belästigt, weshalb sich das LG Berlin unter Berücksichtigung des erheblichen wirtschaftlichen Interesses veranlasst sah, ein drastisches Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,- EUR zu verhängen.
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