Inhalte mit dem Schlagwort „Autohändler“

25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

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29. Mai 2019

Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

Rücklichter mehrerer Autos
Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.

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07. November 2013

Autohaus haftet für unlautere Werbung des Mitarbeiters auf seiner Facebookseite

Urteil des LG Freiburg vom 04.11.2013, Az.: 12 O 83/13 Wirbt ein Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite mit einem Kraftfahrzeug und damit angeführter Telefonnummer des Unternehmens, so handelt es sich jedenfalls dann nicht um eine private Tätigkeit, wenn es dabei in erster Linie um die Förderung des Warenabsatzes geht. Dem geschäftlichen Charakter steht auch nicht entgegen, dass es sich bei den Adressaten lediglich um Freunde des Mitarbeiters handelt, weil die Seite nicht für jedermann zugänglich ist.
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26. November 2012

(End-)Preisangabenpflicht gilt auch für Autohändler

Urteil des KG Berlin vom 04.09.2012, Az.: 5 U 103/11 Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Endpreisen bewerben. Ein Autohändler, der ein Auto zu einem bestimmten Preis bewirbt und lediglich mittels Sternsymbol darauf hinweist, dass zusätzlich weitere "Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten" anfallen, handelt zuwider dieser Endpreisangabenpflicht. Dieser Wettbewerbsverstoß ist auch keine Bagatelle.
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14. Februar 2011

„Werbemittel – und Platzmietpauschale“ eines Autohändlers

Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: III ZR 78/10 Beauftragt ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Provision mit dem Verkauf seines Fahrzeugs, muss dieser nicht zusätzlich eine Pauschale für die Bereitstellung und Bewerbung des Fahrzeugs zahlen. Eine dahingehende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam, da sie den Auftraggeber unangemessen benachteiligt. Dieser erhält für das zusätzliche Entgelt keine Gegenleistung, denn die Aufwendungen für eine erfolgversprechende Präsentation dienen dem Interesse des Händlers an einer schnellen Vermittlung und sind üblicherweise bereits in der Provision enthalten.

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