Software zum Auslesen fremder Datenbanken
Urteil des LG Hamburg vom 09.04.2009, Az.: 310 O 39/08
Das Anbieten, Bewerben und/oder in Verkehrbringen einer Software, die zum automatischen Auslesen von Daten aus Datenbanken bestimmt und/oder geeignet ist, ist unter anderem auch wegen Verletzung des Vervielfältigungsrechts zu unterlassen, §§ 97 Abs. 1 S. 1, 87 b Abs. 1 UrhG.
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