Inhalte mit dem Schlagwort „automatische Aufladung“

05. August 2011 Top-Urteil

Kunde muss Handyrechnung über knapp 15.000 € bei Prepaid-Vertrag nicht zahlen

Mann schaut erschrocken auf den Inhalt eines Briefes.
Urteil des LG Berlin vom 18.07.2011, Az.: 30 O 350/10

Der Nutzer eines "Prepaid"-Mobilvertrags muss nur den vertraglich vereinbarten Preis für die Nutzung des Dienstes eines Mobilfunkanbieters zahlen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur automatischen Wiederaufladung kann nicht so verstanden werden, dass mehr als eine einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 € vor dem erneuten aktiven Wiederaufladen gewünscht war. Die bessere Kostenkontrolle, die bei einem "Prepaid"-Modus im Gegensatz zu einen „Postpaid“-Tarif beabsichtigt wird, ist sonst nicht möglich.

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16. Juli 2012

Hinweis auf mögliche Entstehung außerordentlich hoher Kosten bei Prepaid-Vertrag zwingend

Geldscheine und Münzen liegen auf einer Telefonrechnung.
Urteil des KG Berlin vom 28.06.2012, Az.: 22 U 207/11:

Wird bei Abschluss eines Prepaid-Tarifes die Tarifoption "automatische Aufladung" gewählt und gelten die bei der Tarifwahl angegebenen Warnfunktionen zur Kostenkontrolle nicht bei allen Nutzungsmöglichkeiten, so kann es zu hohen, nicht kontrollierbaren Kosten für den Tarifnehmer kommen. Der Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, den Kunden sowohl vor Wahl der Tarifoption als auch während des laufenden Vertragsverhältnisses auf dieses Risiko der Entstehung außerordentlich hoher Kosten hinzuweisen.

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