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05. November 2014

Automatisierte Kennzeichenerfassung von Kfz in Bayern ist zulässig

Pressemitteilung Nr. 63/2014 des BVerwG vom 22.10.2014, Az.: 6 C 7.13

Der verdeckte Einsatz von automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen in Bayern, die Kfz-Kennzeichen erfassen und mit polizeilichen Fahndungsdateien abgleichen, ist zulässig. Ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nämlich nur vor, wenn eine tatsächliche Übereinstimmung des erfassten Kennzeichens mit den Fahndungsdateien gegeben ist, da der Vorgang nur in diesem Fall für weitere polizeiliche Maßnahmen gespeichert wird.

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