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08. Oktober 2014

Sorgfaltspflichten bei Überweisungen mittels smsTAN-Verfahren

Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 3 O 390/13

Bankkunden müssen bei der Verwendung von Online-Banking mittels smsTAN-Verfahren die auf das Mobiltelefon vor Bestätigung der Überweisung angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten sorgfältig überprüfen. Das Unterlassen stellt einen groben Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten dar. Für fehlerhafte Überweisungen, die auf ein Unterlassen der Prüfung zurückzuführen sind, scheidet eine Ausgleichspflicht der Bank gem. § 675 u BGB aus.

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