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22. August 2017

Berichterstattung über Herbert Grönemeyer größtenteils untersagt

Paparazzo belagern Prominenten und schießen Fotos
Pressemitteilung des LG Köln zum Urteil vom 05.07.2017, Az.: 28 O 177/15

Die Berichterstattung über einen Vorfall am Kölner Flughafen, an dem der Sänger Herbert Grönemeyer beteiligt war, wurde zu großen Teilen untersagt. Die betroffenen Verlage dürfen Bilder des Vorfalls nicht veröffentlichen und nicht behaupten, der Sänger sei gegenüber Fotografen handgreiflich geworden. Ein anderer beteiligter Verlag wurde zu einer Richtigstellung sowie zu Schadensersatz verurteilt. Nach der Beweisaufnahme sah es die Kammer als erwiesen an, dass die untersagten Aussagen unwahr sind und das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzen.

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