Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren
Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 10.01.2013, Az.: 1 CS 12.2638 Eigentümer eines Baudenkmals müssen dulden, dass Denkmalschutzbehörden nicht nur das Grundstück besichtigen und fotografieren dürfen, sondern das Gebäude auch zu Dokumentationszwecken einsehen dürfen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn das zu schützende Gebäude von außen bereits marode erscheint und sich der Verdacht aufdrängt, der Eigentümer komme seinen gesetzlichen Verpflichtungen, das Bauwerk zu erhalten, nicht nach.
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