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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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