Tarif „BASE 2“ enthält unwirksame AGB
Urteil des LG Kiel vom 07.09.2012, Az.: 1 S 25/12 Beim Mobilfunktarif "BASE 2" inklusive SMS-Flatrate für 5,00 Euro monatlich dürfen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für den SMS-Versand in Rechnung gestellt werden. Zwar enthalten die „BASE“-AGB eine Klausel, welche zusätzliche Kosten für SMS-Dienste vorsieht, jedoch ist diese nicht wirksam. Wird im Vertrag ein Preis für eine Flatrate genannt, muss auch im Vertrag erläutert werden, welche Einschränkungen für diese Flatrate gelten. Ergibt sich für den Verbraucher aus dem Vertrag nicht, dass nur bestimmte Netze von der Flatrate erfasst werden, ist die Klausel unwirksam.
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