Inhalte mit dem Schlagwort „Basiszinssatz“

01. Juli 2014

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2014 auf -0,73 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 24.06.2014 Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2014 beträgt -0,73 Prozent. Bis zum 30.06.2014 lag er noch bei -0,63 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,27 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,27 Prozent.
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06. Juli 2011

Neuer Basiszinssatz seit 01.07.2011

Information:

Seit 01.07.2011 liegt der Basiszinsatz bei 0,37%. Damit ist er von vormals 0,12 % leicht angestiegen. Der Basiszinssatz wird vor allem zur Berechnung der Verzugszinsen benötigt im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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04. Januar 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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01. Juli 2009

Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2009 nur 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 30.06.2009

Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2009 bis zum 31.12.2009 beträgt nur 0,12 Prozent. Bis zum 30.06.2009 lag er noch bei 1,62 Prozent. Damit erreicht er den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.

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03. April 2007

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der e-tail GmbH

Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007, Az.: 7 0 20/07 Wir haben für unseren Mandanten gegen die e-tail GmbH vor dem LG Paderborn eine Zurückweisung des Antrags der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. ...
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16. September 2006

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Konrad-Adenauer-Allee 55 86150 Augsburg Telefon: 0821 / 420 79 50 Fax: 0821 / 420 795 95
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25. Juni 2005

Tele Hansa GmbH Stand Juni 2005

Da uns vermehrt Anfragen nach dem Verfahrensstand in unserer Sache gegen die Firma Tele Hansa GmbH erreichen, fassen wir den neuesten Sachverhalt kurz zusammen: Das AG Augsburg hat sich als örtlich unzuständig erklärt. Wir müssen daher erneut Klage einreichen. Wir haben jedoch von der Staatsanwaltschaft Hamburg Informationen über laufende Ermittlungen erhalten. Deren Ausgang abzuwarten erscheint uns sinnvoll im Hinblick auf unsere Klage. Von einer Einsicht in die Ermittlungsakten gegen die Tele Hansa GmbH hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeraten, da diese mittlerweile mehrere Umzugskartons umfassen. Den Geschädigten raten wir zunächst schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Tele Hansa GmbH zu stellen: Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg
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02. Dezember 2004

Aktuelles zu Tele Hansa, Stand November 2004

Fast täglich erreichen uns Anfragen aus ganz Deutschland bezüglich unseres laufenden Verfahrens gegen die Tele Hansa GmbH. Das Verfahren ist bereits anhängig, jedoch hat die Anwaltskanzlei der Gegenseite zunächst einen unterbevollmächtigten Anwalt in München bestellt. Daher trat eine zeitliche Verzögerung ein. Wir haben zur Klageerwiderung der Gegenseite bereits im Juli Stellung bezogen. Seitdem ergab sich nichts Neues in dieser Angelegenheit. Die von uns juristisch betreute Seite www.dialerschutz.de meldete ihn ihrem Newsletter vom 26.11.2004, dass bei der Tele Hansa GmbH sowie der mit ihr zusammenhängenden Media Work am 25.11.2004 eine Razzia durch das Hamburger Landeskriminalamt durchgeführt wurde. Dort waren in letzter Zeit 207 Strafanzeigen gegen die beiden Firmen eingangen. Es wurden drei Server sichergestellt, deren Auswertung noch auf sich warten lässt. (Quelle:www.dialerschutz.de)
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01. Juli 2004

AG Aichach – Intrum Justitia Inkasso GmbH konnte Vertrag nicht nachweisen

Urteil des AG Aichach vom 01.07.2004, Az.: 2 C 0198/04 Das AG Aichach entschied in einem eigenen Rechtsstreit zu unseren Gunsten gegen die Klägerpartei Intrum Justitia Inkasso GmbH. Diese machte aus abgetretenem Recht eine Forderung gegen unsere Mandantin wegen angeblicher Telekommunikationsleistungen geltend. Unsere Mandantin habe im Oktober 2002 angeblich 0190er Rufnummern in Höhe von 733,73 € angewählt. Als Beweis wurde ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis angeführt. Wir gingen jedoch davon aus, das kein Vertragsschluss vorlag, da unsere Mandantin die Nummern nicht angewählt hat und sich keiner Abgabe einer Willenserklärung bewusst war. Das AG Aichach hat unsere Argumentation insoweit bestätigt, als dass es der Intrum Justitia Inkasso GmbH nicht gelungen ist, den Nachweis eines Vertragsschlusses zu erbringen. Die Klage wurde daher zu unseren Gunsten abgewiesen. 
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10. Januar 2003

Leere Geschäftsräume bei der Tele Hansa GmbH

Im Klageverfahren gegen die Tele Hansa GmbH erhielten wir folgende Auskunft des Amtsgerichts Augsburg: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hild, es wird Ihnen mitgeteilt, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte. Die Postsendung kam zurück mit folgendem Postvermerk: Büroräume stehen leer. " Wir hatten uns zuvor direkt bei einem Mitarbeiter der Firma erkundigt, wie die genaue Anschrift lautet. Auch beim Gewerberegister der Stadt Hamburg ist die Tele Hansa GmbH nicht gemeldet. Über die Polizei in Hamburg ist es uns gelungen, die neue Anschrift der Tele Hansa GmbH zu ermitteln und wir hoffen, dass die Klage nun zugestellt werden kann.
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