Inhalte mit dem Schlagwort „Bayrischer Rundfunk“

17. August 2017

BGH: Weder Vereinigungen von Urhebern, noch Werknutzer oder Vereinigungen solcher trifft eine Verhandlungspflicht über Vergütungsregeln

Geschäftsmann lehnt Umschlag mit Geld ab
Urteil des BGH vom 02.03.2017, Az.: I ZR 45/16

Weder Vereinigungen von Urhebern, noch Werknutzer oder Vereinigungen von Werknutzern trifft eine Verhandlungspflicht über gemeinsame Vergütungsregeln im Rahmen des § 36 Abs. 1 S. 1. Nach dieser Vorschrift dienen gemeinsame Vergütungsregeln der Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach § 32 UrhG. Laut BGH sei dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 S. 1 UrhG keine Verhandlungspflicht zu entnehmen. Vergütungsregeln im Sinne dieses Paragraphen können vielmehr in einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle aufgestellt werden, ohne dass oben genannte Parteien zuvor Verhandlungen geführt haben.

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24. Juli 2015

Kein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeltes für Rundfunkprogramme

Schaltpult einer Fernsehregie mit mehreren Monitoren
Pressemitteilung 96/2015 zu den Urteilen des BGH vom 16.06.2015, Az.: KZR 83/13 und KZR 3/14

Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Südwestrundfunk und Bayrischer Rundfunk sind nicht verpflichtet, einen Einspeisevertrag mit einem regionalen Breitbandkabelnetz-Betreiber fortzusetzen, welcher für die Einspeisung des Rundfunkprogrammes in das entsprechende Kabelnetz die Zahlung eines Entgeltes vorsieht. Zwar müssen SWR und BR in Folge des Grundversorgungsauftrages dem Kabelbetreiber ihr Rundfunkprogramm zur Verfügung zu stellen, der Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeldes besteht dagegen nicht.

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