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19. Mai 2014

Rundfunkbeiträge in Bayern verfassungsgemäß

Pressemitteilung des BayVerfGH vom 15.05.2014, Az.: 8-VI-12, 24-VII-12

Die Neuregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Insbesondere handelt es sich bei dem Beitrag nicht um eine durch den Freistaat Bayern erhobene Steuer, da als Gegenleistung das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erbracht und der Beitrag somit nicht voraussetzungslos geschuldet wird.

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