Inhalte mit dem Schlagwort „BDSG“

09. April 2019 Top-Urteil

Videoüberwachung von Patienten in Arztpraxis ist nicht zulässig

Überwachungskamera
Pressemitteilung Nr. 22/2019 zum Urteil des BVerwG vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18

Die Videoüberwachung einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengeren Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen die Wahrnehmung der Interessen des Privaten nicht überwiegen. Demnach könnte eine Videoüberwachung berechtigt sein, wenn dargelegt werden kann, dass der Betrieb der Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist oder die angebrachte Kamera dem Schutz vor Straftaten in der Praxis dienen soll.

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17. August 2018

Verstoß gegen Datenschutz durch Nutzung von Kontaktdaten zur Kundenakquise

Hand wählt Telefonnummer
Urteil des VG Saarlouis vom 09.03.2018, Az.: 1 K 257/17

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten von inhabergeführten Einzelarztzahnarztpraxen verstößt gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, wenn diese Daten zur telefonischen Werbeansprache verwendet werden und weder eine tatsächliche, noch eine mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen in die Telefonwerbung vorliegt oder ein sonstiges Geschäftsverhältnis zu dem Betroffenen besteht. Ein im Bereich des Ankaufs von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen und Dentallaboren tätiges Unternehmen hatte zum Zwecke der Kundenakquise Kontaktdaten potentieller Kunden aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen entnommen, in einer Datenbank zu eigenen geschäftlichen Zwecken gespeichert und die so erlangten Telefonnummern für Werbeanrufe genutzt, was gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und - soweit Einzelzahnärzte betroffen seien - auch gegen §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 3 BDSG a. F. (heute §§ 22 ff. BDSG) verstößt.

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06. März 2018

Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15

Diverse Klauseln der Facebook Ireland Ltd. betreffend u.a. die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (auch Kontovoreinstellungen) sind unzulässig, da sie weder auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können, noch eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für eine Einwilligung erforderlich wäre eine „informierte Entscheidung“ des jeweiligen Nutzers, die ihrerseits voraussetzt, dass der Nutzer zuvor umfassend über den Zusammenhang und Zweck der Datenverarbeitung und auch die Tragweite seiner Erklärung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Vorgaben hat die Facebook Ireland Ltd. auf verschiedene Weise nicht erfüllt, womit die Klauseln als unzulässig einzustufen sind.

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02. März 2018 Top-Urteil

Facebook darf Daten deutscher WhatsApp-Nutzer weiterhin vorerst nicht nutzen

WhatsApp Icon und Facebook Like-Daumen
Beschluss des OVG Hamburg vom 26.02.2018, Az.: 5 Bs 93/17

Die Datenerhebung und -verarbeitung deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook verstößt möglicherweise gegen nationales Datenschutzrecht, insbesondere gegen § 4 Abs. 1 BDSG. Damit ist die Facebook betreffende Untersagungsverfügung mit dem Inhalt, dass personenbezogene Daten der WhatsApp-Nutzer mit deutscher Telefonnummer (allein) gestützt auf die im Rahmen einer Änderung der Datenschutzrichtlinien erteilte Einwilligung nicht erhoben oder gespeichert werden dürfen, nicht offensichtlich rechtswidrig. Unabhängig davon, ob in diesem Zusammenhang deutsches oder irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist oder ob Hamburgs Datenschutzbeauftragter eine derartige Eingriffsbefugnis überhaupt zusteht, überwiegt hier jedenfalls das öffentliche Interesse an der Einhaltung des BDSG das Aussetzungsinteresse von Facebook, womit die Datennutzung - jedenfalls vorläufig - weiterhin untersagt bleibt.

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20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

Ärztin im Profil
Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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13. Oktober 2017

ÜSTRA darf Straßenbahnen und Busse mit Video überwachen

Überwachungskamera vor einem am Bahnsteig stehenden Zug
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Lüneburg vom 07.09.017, Az.: 11 LC 59/16

Die Verkehrsbetriebe Hannovers dürfen mit fest in ihren Bussen und Straßenbahnen installierten Videokameras den Fahrzeugraum von innen aufzeichnen. Da diese Aufzeichnungen der Beweissicherung in Vandalismusfällen sowie der Verfolgung von Straftaten dienen und nach 24 Stunden wieder gelöscht werden, ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Es überwiegt die Wahrnehmung berechtigter Interessen der ÜSTRA, insbesondere bezogen auf Straftaten gegen ihre Betriebsfahrzeuge bzw. deren Verhütung.

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07. Oktober 2014

Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein

Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2014, Az.: 11 LC 114/13

Die Videoüberwachung im Bereich des Eingangs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche Räume im Sinne des § 6b Abs. 1 BDSG und die vorübergehende Speicherung der angefertigten Aufnahmen ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie etwa der Verhinderung von Straftaten, dient.

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03. September 2014

Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam sind nicht als Beweismittel verwertbar

Beschluss des AG München vom 13.08.2014, Az.: 345 C 5551/14

Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs mittels einer in einem Pkw installierten Dash-Cam verstößt gegen das Datenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz und verletzt die Betroffenen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Videoaufnahmen können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet werden, da das Interesse an der Beweiserhebung das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gerichtliche Beweisführung in naher Zukunft unmittelbar erforderlich wird.

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11. Juli 2014

Scannen und Speichern von Personalausweisen verstößt gegen Datenschutzrecht

Urteil des VG Hannover vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11

Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen durch nicht-öffentliche Stellen ist nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Personalausweisgesetzes verboten. Dieses gesetzliche Verbot kann der Ausweisinhaber auch nicht durch sein Einverständnis aufheben, da das Personalausweisgesetz als einschlägige Spezialvorschrift keine rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten - wie sie in §§ 4 Abs. 1, 4a BDSG geregelt ist - vorsieht.

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